Kosten

Bei gesetzlich Versicherten übernehmen die Kassen die Kosten einer Psychotherapie.
Die meisten privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstatten in aller Regel die Kosten. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Setzen Sie sich mit Ihrer privaten Krankenversicherung/ Beihilfestelle in Verbindung, um die Antragsformulare anzufordern und die Rahmenbedingungen für die Kostenerstattung einer ambulanten Verhaltenstherapie für Ihr Kind zu klären.
Selbstzahlern biete ich im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten individuell vereinbarte Sätze.