Der Erstgesprächstermin wird telefonisch vereinbart. Zu diesem Termin sollten möglichst beide Elternteile mit ihrem Kind/Jugendlichen erscheinen. Die Sitzung kann gemeinsam oder getrennt voneinander durchgeführt werden. Zum Erstgespräch sollten die Chipkarte, ggf. Unterlagen der privaten Krankenversicherung/Beihilfe, die Zeugnisse und Vorbefunde des Kindes mitgebracht werden.
Es folgen psychotherapeutische Sprechstunden, in denen u.a. die Probleme, deren Entstehung und die Familiengeschichte erhoben werden. Bei gesetzlich Versicherten können insgesamt 5 mal 50-minütige psychotherapeutische Sprechstunden erfolgen. In diesen Sitzungen wird die testpsychologische Diagnostik mit Hilfe von standardisierten, psychometrischen oder projektiven Testverfahren durchgeführt. Anschließend wird gemeinsam entschieden, ob eine Psychotherapie notwendig und sinnvoll sein kann.
Im weiteren Verlauf sind 2 bis 6 probatorische Sitzungen möglich. Nach mindestens zwei probatorischen Sitzungen kann eine Antragstellung auf Psychotherapie bei der Krankenkasse erfolgen.
Wird die Therapie von der Krankenkasse genehmigt, stehen in der Regel für eine Kurzzeittherapie 24 Sitzungen für das Kind/den Jugendlichen und 6 Sitzungen für die Bezugspersonen zur Verfügung. Wird eine Langzeittherapie beantragt und bewilligt, können 60 Sitzungen für das Kind/ den Jugendlichen und 15 Sitzungen für die Bezugspersonen in Anspruch genommen werden. Die Kostenübernahme bei privat Versicherten richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag der Krankenkasse. Eine Verlängerung der Therapie ist im Bedarfsfall – wiederum nach Antragstellung – möglich. Um die Verhaltensentwicklung beobachten zu können, werden im Verlauf und zum Ende der Therapie diagnostische Instrumente wiederholt eingesetzt und gemeinsam mit dem Kind/ dem Jugendlichen und deren Bezugspersonen ausgewertet.